CLAUDIA KREUZEDER
GEPRÜFTE DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE
DATENSCHUTZ FÜR DICH
Datenschutzbeauftragte
- externe Datenschutzbeauftragte
Beratungen
- Firmen
- Behörden
- Vereine
Schulungen
- Mitarbeiterschulungen
- Vorträge vor Ort
Ich biete die vollumfängliche Bestellung als externe Datenschutzbeauftragte für Unternehmen sowie Behörden!
Ihre Vorteile!
Keine Freistellung von eigenem Personal, transparente Kosten, Haftungsübernahme, Effizienz durch Synergien und Erfahrungen.
Beratung von Firmen, Behörden und Vereinen in allen datenschutzrelevanten Themen.
Tipp für Kleinunternehmen!
Mit meinem speziell erarbeiteten Konzept kann ein betriebliches Datenschutz-Management ganz einfach selber durchgeführt werden – ohne spezielle Kenntnisse!
Ich biete fachlich fundierte Mitarbeiter-schulungen als Grund- oder Themenschulung.
Datenschutz online!
Interessante Vorträge vor Ort oder als interaktives Online-Training schaffen Bewusstsein und Bereitschaft zum aktiven Datenschutz!
DATENSCHUTZ
einfach gestalten!
„Für mich hat Datenschutz sehr viel mit gesundem Menschenverstand zu tun! Es gibt natürlich Vorschriften die einzuhalten sind, jedoch müssen die Maßnahmen immer im Verhältnis zu den Gegebenheiten stehen. Mir ist es wichtig, alle Regelungen in enger Abstimmung mit der Geschäftsleitung zu treffen und nicht einfach ein Einheitskonzept zu verkaufen. Dies ist die Grundlage für meine Arbeit und somit auch für die erfolgreiche Zusammenarbeit mit meinen Mandanten!“
Datenschutz Coaching!
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt für viele Unternehmen in der Europäischen Union (EU) die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor. Diese komplexe Aufgabe kann zwar von einem Angestellten übernommen werden, er muss dafür aber entsprechend aus- und fortgebildet sein, sowie für Datenschutzaufgaben von seiner eigentlichen Tätigkeit freigestellt werden. Für die allermeisten Unternehmen empfiehlt sich deshalb eher die Bestellung eines versierten Experten als externen Datenschutzbeauftragten und diese Leistung biete ich für Sie an.
Zeitersparnis und Qualität
Sie würden gerne die DSGVO in Ihrem Betrieb umsetzen, wissen aber nicht wie?
Nutzen Sie mein Konzept, mit Hilfe dessen jeder, ob Kleinstbetrieb oder Mittelstand, einen Fahrplan an die Hand bekommt. Darin enthalten sind ganz konkrete To-Do’s mit vorbereiteten Vorlagen, damit jeder Bereich der geforderten Maßnahmen nach der DSGVO abgedeckt ist.
Nutzen Sie Ihre wertvolle Zeit für Ihre Kernaufgaben im Betrieb.
Langwierige Recherchen im Betrieb bleiben Ihnen erspart!
Ein aktiver Datenschutz ist ein Qualitätsmerkmal Ihres Betriebes.
Im Falle einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörde können Sie die Umsetzung der DSGVO ganz einfach „präsentieren“.
Sie bekommen von mir:
Einen professionellen Ordner gestaltet mit Ihren Logo.
Alle wichtigen Themen Stück für Stück bearbeitet mit folgendem Inhalt:
- Leitlinien
- Personalisierte Vorlagen für Verarbeitungsverzeichnisse
- Auftragsverarbeitungsverträge
- Betriebsvereinbarungen
- Einwilligungen
- Prozessgestaltungen Umsetzungsvorschlägen u.v.m.
- Vorlagen für Mitarbeitersensibilisierung
- erklärende Informationen zu jedem Thema
- Vorschläge für sinnvolle betriebliche Maßnahmen zur IT-Sicherheit (TOM)
- Sie haben einen Ansprechpartner bei Fragen in der Umsetzung
- Überschaubarer Zeitrahmen:
Nach 8 Monaten steht ihr firmeneigenes Datenschutz-Konzept!
Das Abo endet automatisch. Keine separate Kündigung nötig!
AKTUELLES UND NEWS
Zeiterfassung per Fingerabdruck ohne Einwilligung der Beschäftigten nicht zulässig
Das Arbeitsgericht Berlin (ArbG Berlin) hat in einem Urteil vom 16.10.2019 entschieden, dass eine Zeiterfassung über ein Zeiterfassungssystem, das über einen Fingerabdruck der Beschäftigten, die
Juni 27, 2024
Fotos von Veranstaltungen veröffentlichen
Unter Datenschutz-Aspekten ist Einiges zu beachten, wenn ihr vereinsintern oder auf öffentlichen Veranstaltungen für den Verein fotografieren und die Bilder veröffentlichen wollt. Überlegt euch vorher
Juni 20, 2024
Auch Vereinsarbeit braucht Datenschutz!
Denn schon die Verwaltung der Mitgliederdaten unterliegt der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Dazu kommen Buchhaltung und eure Website, vielleicht nutzt ihr Social Media oder tauscht Daten über
Juni 20, 2024