Denn schon die Verwaltung der Mitgliederdaten unterliegt der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Dazu kommen Buchhaltung und eure Website, vielleicht nutzt ihr Social Media oder tauscht Daten über einen Cloud-Dienst aus, macht Fotos auf Veranstaltungen oder übermittelt Daten an einen Dachverband. Bei all diesen Tätigkeiten müssen die Datenschutzvorschriften eingehalten werden.
In der Vereinsarbeit werden in der Regel viele personenbezogene Daten verarbeitet. Einige Beispiele dafür sind Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, E-Mail-Adresse, Kontodaten, Fotos eurer Mitglieder oder die Zuordnung zu einer Mannschaft.
Diese Daten werden auf vielfältige Weise verarbeitet: Mitglieder erhalten Einladungen zur Mitgliederversammlung und Newsletter, zahlen ihren Mitgliedsbeitrag per Bankeinzug; die Website zeigt Fotos von Vereinsaktivitäten; Dachverbände und Sponsoren interessieren sich für die Mitglieder.
Vereine müssen hierbei die gesetzlichen Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einhalten.
Dabei spielt es keine Rolle, wie groß euer Verein ist, ob gemeinnützig, eingetragen oder nicht rechtsfähig. Ebenso ist es irrelevant, ob euer Verein rein ehrenamtlich verwaltet und geleitet wird und wie groß die finanziellen Mittel eures Vereins sind. Die Datenschutz-Grundverordnung ist auf alle Vereine anwendbar.
Im Datenschutz geht es um mehr als den technischen Schutz von Daten: Es geht um den Schutz der Grundrechte der Personen, dessen Daten euer Verein verarbeitet. Daher spielt die Größe und Organisationsform eures Vereins auch nur eine untergeordnete Rolle. Oberster Maßstab im Datenschutz sind stets die Risken für die betroffenen Personen, welche je nach Tätigkeitsfeld eures Vereins unterschiedlich ausfallen können.
Quelle: https://stiftungdatenschutz.org/ehrenamt/basiswissen-datenschutz-im-verein
Gerne sind wir Euch beim Datenschutz behilflich!