Unter Datenschutz-Aspekten ist Einiges zu beachten, wenn ihr vereinsintern oder auf öffentlichen Veranstaltungen für den Verein fotografieren und die Bilder veröffentlichen wollt.
Überlegt euch vorher gründlich, was mit den Fotos geschehen soll, und dokumentiert eure Ergebnisse – das kann viel Arbeit und Ärger ersparen.
Es spielt dabei keine Rolle, ob die Fotografierten Vereinsmitglieder sind oder z. B. als Gäste an einer öffentlichen Veranstaltung teilnehmen.
WICHTIG! RECHTSGRUNDLAGE PRÜFEN!
Jede Verarbeitung pbD braucht eine Rechtsgrundlage. Hier ist das meist das „berechtigte
Interesse“ des Vereins oder die Einwilligung. Wichtig ist, welchen Zweck die Fotos erfüllen sollen.
§ 23 Kunsturhebergesetz: Ohne Einwilligung dürfen Personen generell nur als Teil einer größeren Gruppe oder „Beiwerk“ dargestellt werden.
Interessenabwägung:
Werden die Fotos für die Information über das Vereinsleben oder für die Dokumentation von Veranstaltungen benötigt, besteht ein berechtigtes Interesse des Vereins. Nun müsst ihr prüfen, ob dieses Interesse mehr Gewicht hat als das Interesse der fotografierten Personen, nicht fotografiert zu werden
und die Fotos nicht veröffentlicht zu sehen. Auch wenn das berechtigte Interesse des Vereins überwiegt, kann eine fotografierte Person dagegen Widerspruch einlegen, wenn sie Gründe dafür hat. Dann müssen die Interessen des Vereins und die Interessen der Person erneut gegeneinander abgewogen werden.
Einwilligung der fotografierten Personen
Wenn das Interesse überwiegt, nicht fotografiert zu werden, könnt ihr euch nicht mehr auf das berechtigte Interesse als Rechtsgrundlage berufen und müsst die Person um ihre Einwilligung bitten. Das ist bei Kindern und Jugendlichen fast immer notwendig – hier braucht es also die Einwilligung der Eltern.
Informationspflichten:
Auf jeden Fall müsst ihr klar darüber informieren, dass Fotos gemacht werden und zu welchem Zweck. Macht also deutlich, ob, wie und wo die Fotos veröffentlicht werden sollen – im Vereinsblättchen oder auf
eurem Social-Media-Profil. Schreibt es am besten in die Einladung, auf die VeranstaltungsWebsite, stellt Schilder an den Eingang oder hängt Zettel an die Wände.
Quelle: https://stiftungdatenschutz.org/