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Geburtstagsliste im Aufenthaltsraum?

Gar nicht so unbedenklich… In sehr vielen Betrieben/Behörden gibt es entweder von den Kolleginnen und Kollegen selber oder offiziell vom Unternehmen erstellte Geburtstagslisten, die in den Büroräumen aushängen oder Excel-Dateien, die in Gruppenlaufwerken gespeichert sind. Bei kaum jemanden ist dies aber offiziell geregelt. Und wenn es damit in der Vergangenheit keine Probleme gab, gibt es auch keinen Grund, jetzt in Panik zu geraten und alles über den Haufen zu werfen. Denn: wo kein Kläger, da kein Richter! Trotzdem heißt es aber eben auch nicht, dass auch in Zukunft nichts passieren kann. Denn eigentlich ist dies ein klarer Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Ich empfehle daher schon, dass es mittel- und langfristig Sinn macht, den Umgang mit Geburtstagslisten zu regeln. Man könnte jetzt darüber diskutieren, mit welcher Rechtsgrundlage dies abgewickelt werden könnte, von Interessensabwägung bis Vorschriften im Beschäftigtendatenschutz ist alles abzuwägen. Lange Rede kurzer Sinn: Um ganz sicher zu gehen, ist hier eine „Einwilligung“ durch die Beschäftigten die beste Wahl. Und wenn diese dann noch nett formuliert ist und zugleich die Anforderungen an eine DSGVO-konforme Einwilligung erfüllt sind, dürfte es kein Problem sein, den Kolleginnen und Kollegen ganz offiziell zum Geburtstag zu gratulieren! Gerne stelle ich ein kostenloses Musterschreiben mit Einwilligung zur Verfügung – einfach per Mail anfragen: office@datenschutz-fuer-dich.de